Berichte und Rezensionen

  • Buchvorstellung im Magazin "DIE WAFFENKULTUR - Das Open Source Magazin für Waffenanwender" (www.waffenkultur.com)

     

    Ausgabe 27 - März / April 2016, Seite 55

     

    Ratgeber Freie Waffen von T. C. A. Greilich

     

    Der Umgang mit freien Waffen spielt in vielen Bereichen eine Rolle: Bei der Brauchtumspflege, bei Sammlern, bei verschiedenen Sportarten und natürlich bei der Selbstverteidigung. Wobei letztgenannte Thematik in den vergangenen Monaten an Bedeutung gewonnen hat.

    Der gerade erschienene „Ratgeber Freie Waffen“ gibt einen kompakten Überblick, der als Einstieg und erste Orientierung zu Waffenarten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen kann.

    Im ersten Kapitel wird geklärt, was freie Waffen sind, wer sie erwerben darf und wann sie eingesetzt werden dürfen.

    Schutzalarmgeräte bilden den Untersuchungsgegenstand im zweiten Kapitel.

    Der Hauptteil des Buches widmet sich den Freien Waffen mit der Gliederung zu Nahkampfwaffen (Schlagwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und Fernwaffen (Wurf- und Schleuderwaffen, Bogenwaffen, Schusswaffen) sowie Sonstige freie Waffen (Reizstoffsprühgerät, Elektroimpulsgerät).

    Am Ende des Buches stehen noch kurzgefasste Exkurse zu Fesselungsmitteln, Schutzausrüstung und „Scharfen“ Waffen im Sportschießen. (hh)

     

    Quelle: http://waffenkultur.com/waffenkultur_27.pdf


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  • Rezension im Blog "Die Waffe(n) der Frau - Über`s Schießen und andere Themen" (www.sagittarius-femininus.de)

     

    14. April 2016

     

    Notwehr: Was darf ich an freien Waffen besitzen und führen? Der „Ratgeber freie Waffen“ von T.C.A. Greilich gibt Auskunft

     

    Nicht erst seit den Übergriffen in Köln und anderen deutschen Städten fragt sich mancher Bürger ohne bisherige Berührungspunkte mit dem deutschen Waffengesetz, was er denn zur Verteidigung seines Leib und Lebens besitzen und führen darf. Wobei – dem gänzlich Unbedarften ist unter Umständen nicht einmal klar, dass ein Unterschied zwischen Besitz und Führen besteht. Denn das deutsche Waffengesetz ist so umfangreich und teilweise so schwammig, dass a.) man in der Regel eine entsprechende Schulung braucht, um es zu verstehen und b.) trotz entsprechender Schulung es dennoch zu Unstimmigkeiten mit Behörden und Behördenvertretern kommen kann.

     

    Im Prinzip ist das Waffengesetz so angelegt, dass bei strenger Auslegung – wenn es Behörden und deren Vertretern so passt – alles zur Selbstverteidigung und zur Abwehr und Schutz Geeignete als gegen das Waffengesetz verstoßend ausgelegt werden kann.

     

    Dies sollte im Vorfeld klar sein, wenn ich im Folgenden ein neu erschienenes Buch vorstelle, das dazu geeignet ist, interessierten Neulingen auf diesem Gebiet einen verständlichen Ratgeber an die Hand zu geben, der eine Übersicht über die freien Waffen bietet.

     

    Der 100 Seiten lange Ratgeber hat ein sehr schönes Layout, das durch das farbliche Absetzen der einzelnen Teile einen schnellen Überblick und Vergleich ermöglicht. Der umfangreiche Hauptteil „freie Waffen“ wird durch die Abschnitte „Grundbegriffe“, „Gewaltvermeidung/Hilferuf/Flucht“, „Fesselungsmittel“, „Schutzwaffen/-ausrüstung“ und „scharfe Waffen im Sportschießen“ ergänzt.

     

    In „Grundbegriffe“ wird erklärt, was freie Waffen überhaupt sind (Definition), wer sie erwerben und führen darf (und wann) und – ganz wichtig! – wann sie eingesetzt werden dürfen: Hier wird das Notwehrrecht erläutert. Der darauf folgende Abschnitt Gewaltvermeidung/Hilferuf/Flucht legt zunächst mal die Flucht im Falle eines Angriffs nahe, sofern sie möglich ist, denn das ist vom deutschen Gesetz her nun mal so vorgesehen (keine „stand your ground“- Gesetzgebung wie in einigen amerikanischen Bundesstaaten). Der Hauptteil „freie Waffen“ gliedert sich in die Unterkategorien „Nahkampfwaffen“ (Schlagwaffen, Hieb- und Stichwaffen), „Fernwaffen“ (Wurf- und Schleuderwaffen, Bogenwaffen, Schusswaffen) und sonstige freie Waffen unterteilt. Die einzelnen Gegenstände sind kurz beschrieben, es folgt eine Zeichnung des betreffenden Gegenstandes und „Rechtliches“ in einem roten Kasten. Hier finden sich Hinweise, ob es sich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt, wann Erwerb und Besitz möglich sind, ob Führen erlaubt ist und Hinweise zu Transport und Aufbewahrung – jeweils mit den passenden Paragraphen- und Abschnittangaben des Waffengesetzes.

  • Wenn es Weiteres zu beachten gibt, findet man dies in einem weißen Kasten, der mit „Beachte“ überschrieben ist. Auch komplett verbotene Gegenstände wie Butterfly-Messer, Wurfstern oder Nunchaku sind der Vollständigkeit halber aufgenommen, es prangt aber neben der Zeichnung ein „Verboten“ – Stempel. Es ist meiner Meinung nach sinnvoll, diese Gegenstände auch aufgeführt zu haben, denn ich bin sicher, dass in so einigen Haushalten diese in den 80er-Jahren noch erwerb- und führbaren Waffen noch vorhanden sind.  Aber mal von solch „Altlasten“ in manchen Haushalten abgesehen, die womöglich die unbedarfte Tante Erna verleiten könnten, einen verbotenen Gegenstand zum Schutz mit sich zu führen, so stellt sich meist eher die Frage, ob ein Gegenstand geführt werden darf oder nicht, denn wer bei einem seriösen Händler einkauft, der läuft gar nicht erst Gefahr, einen verbotenen Gegenstand zu erwerben (weil die ein seriöser Händler naturgemäß nicht oder nur Erwerbsberechtigten verkauft).

     

    Sehr aufschlussreich ist auch der Abschnitt über Schutzausrüstung: Schutzwesten, Schnittschutz-Handschuhe, Protektoren, ja sogar Lederhosen sind nach §17a des Versammlungsgesetzes verboten, denn sie heben nach Ansicht des Gesetzgebers die Gewaltbereitschaft des Trägers hervor. Denn sie sind als „Schutzwaffen geeignet (…), Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren“. Der „normale“ Lederhosenträger wird nun in der Regel bei Versammlungen nicht genötigt, seine Hose auszuziehen, aber bei Bedarf kann der eigene Schutz eben auch als „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gedeutet werden. Das geht so weit, dass der gewöhnliche Zivilist es schwer hat, eine qualitativ hochwertige schusssichere Weste zu erwerben. Es gibt zwar kein Gesetz, das den Verkauf von Schutzwesten reglementiert, dennoch zieren sich Händler und Hersteller  – aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Behörden? – einfach so schusssichere Westen zu verkaufen.

     

    Der Ratgeber zeigt auch sehr schön an manchen Gegenständen („Verteidigungsregenschirm“) auf, dass oft einfach Einfallsreichtum gefragt ist – fast alles kann letztlich als Waffe gegen Angreifer eingesetzt werden, sei es ein Schlüssel oder der Absatz eines High Heels. Manch eine Verteidigungswaffe ergibt sich aus der speziellen Situation: Als Reiterin hatte ich früher bei Ausritten (in Süddeutschland, aber gerade auch in Ägypten, wo ich auch immer mal wieder zu Pferd unterwegs war) immer eine Reitgerte dabei. Nicht, weil ich die für die Pferde gebraucht hätte (sowohl bei meinem Pferd wie auch bei arabischen Vollblütern brauchte und braucht man eher eine gute Bremse), sondern um mich bei Bedarf gegen einen Menschen – und das idealer Weise vom Pferd aus – verteidigen zu können. In Ägypten hatte ich die Gerte mehr als ein Mal schon zum Schlag erhoben, um aufdringlichen Männern klar zu machen, dass ein Schritt weiter schmerzhafte Folgen haben könnte…Reitgerten sind in diesem Ratgeber übrigens nicht aufgeführt, machen aber auch einen verdächtigen oder zumindest seltsamen Eindruck, wenn man ohne Pferd unterwegs ist.

     

    Fazit: Das Buch bietet einen sehr schönen Überblick und einfachen Einstieg in das Thema freie Waffen und schließt durchaus eine Lücke. Der Sportschütze oder Sicherheits- und Selbstverteidigungscrack wird darin wahrscheinlich nicht viel Neues finden, wobei auch für ihn ein schneller Zugriff auf die entsprechenden Paragraphen sinnvoll sein kann. Aber diesen empfehle ich das Buch als Geschenk oder Weiterempfehlung an Familie, Freunde und Bekannte, die Neulinge auf diesem Gebiet sind. Denn gerade, dass vieles sehr vereinfacht dargestellt ist, ermöglich so den Zugang für Neulinge, auch wenn Kritiker hier vielleicht einwerfen möchten, dass die Sache doch eigentlich komplizierter sei und hier somit nicht korrekt dargestellt.

     

    Deswegen möchte ich nun auch nicht auf kleinere Fehler oder Ungenauigkeiten eingehen, die mir aufgefallen sind. Das ein oder andere ließe sich in einer 2. Auflage leicht korrigieren.

     

    Des Weiteren könnte ich mir das Buch als zusätzliches Lehrmittel und Hilfe bei der Schulung von angehenden Sicherheitsmitarbeitern nach §34a GeWO vorstellen, da ich aus eigener Lehrerfahrung weiß, dass dieses Thema in den Lehrbüchern zu knapp abgehandelt wird, aber die meisten Teilnehmer durchaus interessiert.

     

    Mich hat interessiert, ob der Autor diesen Ratgeber im Zuge der Vorfälle in Köln verfasst hat, aber laut Aussage des Autors hat er durchaus vorher schon eine veränderte Sicherheitslage wahrgenommen und begonnen zu recherchieren, was man von Gesetz wegen eigentlich haben und führen dürfte. Der Entwurf des Buches war also bereits vor „Köln“ fertig gestellt. Eine treibende Kraft hierzu war auch die Sorge um Frau und Töchter, die vielleicht erklärt, warum alle bislang verfügbaren Memes zum Buch Frauen zeigen.

     

    Der Autor hat übrigens ganz bewusst auf  Fotos und somit auch die Bewerbung einzelner Produkte oder Marken verzichtet. Wer sich über Hersteller und Marken informieren möchte, sollte dies bei Händlern oder einschlägigen Blogs und Foren tun.

     

    Zu dem Buch existiert eine eigene Webseite, wo auch Verkaufsstellen genannt sind. Einige Waffenhändler haben das Buch in ihrem Sortiment.

     

    T.C.A. Greilich: „Ratgeber freie Waffen“. Ortenberg, 2016.